Schülerwohnheime des Bayerischen Roten Kreuzes Kreisverband Kulmbach
Unterbringung der Auszubildenden aller anderen Ausbildungsberufe
Das BRK Kulmbach betreibt für die Schüler aller Ausbildungsberufe (außer Auszubildende zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik) zwei Schülerwohnheime mit insgesamt 99 Betten.
Die Wohnheime liegen in unmittelbarer Nähe zur Berufsschule. Der Bahnhof Kulmbach sowie das Stadtzentrum sind zu Fuß in etwa 15 Minuten zu erreichen. Bei einer Überbelegung der Heime kann die Unterbringung auch in Pensionen oder Gasthöfen erfolgen.
Männliche Auszubildende zum Berufskraftfahrer sind im Wohnheim I untergebracht, Auszubildende anderer Berufe sowie weibliche Auszubildende zur Berufskraftfahrerin wohnen im Wohnheim II.
Anschriften der BRK-Schülerwohnheime
Schülerwohnheim I
- Frau Knobloch -
Flessastraße 2
95326 Kulmbach
Tel. 09221/974 563 10
Fax 09221/974 573 10
knobloch@kvkulmbach.brk.de
Schülerwohnheim II
- Frau Neumann-Nassar -
Weltrichstraße 2a
95326 Kulmbach
Tel. 09221/974 563 20
Fax 09221/974 573 20
neumann@kvkulmbach.brk.de
Voraussetzungen für die Unterbringung in den Schülerwohnheimen
Anspruch auf einen Heimplatz haben alle Berufsschüler, die einen Antrag auf Heimunterbringung gestellt haben. Ohne genehmigten Antrag ist eine Unterbringung in den Schülerwohnheimen nicht möglich! Die Anerkennung der Hausordnung ist Voraussetzung für die Heimunterbringung. Verstöße gegen die Hausordnung können zum Verlust des Heimplatzes führen!
Anreise
Die Anreise zu den Schülerwohnheimen des Bayerischen Roten Kreuzes kann am Sonntag von 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr erfolgen. Nach 22.00 Uhr ist ein Einlass in die Schülerwohnheime nicht mehr möglich. Ausnahmen können nur aus wichtigen Gründen und nach vorheriger telefonischer Absprache zugestanden werden. Alternativ kann die Anreise auch am Montag vor Schulbeginn oder ab 13.30 Uhr erfolgen. Am Anreisetag melden sich die Auszubildenden zum Berufskraftfahrer (männlich) im Wohnheim I in der Flessastraße 2 an. Alle andern Schüler (einschließl. Auszubildende zur Berufskraftfahrerin) melden sich im Wohnheim II in der Weltrichstraße 2a an. Im Falle einer Nichtanreise ist die Benachrichtigung der Schülerwohnheime notwendig.
Kosten und Finanzierung des Aufenthalts
Die Unterbringung der Berufsblockschüler wird zum überwiegenden Teil nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz vom Landkreis Kulmbach als Sachaufwandsträger der Berufsschule Kulmbach übernommen. Auf die Berufsschüler entfällt ein Eigenanteil an den Verpflegungskosten in Höhe von 5,10€ pro Tag (§ 8 Abs. 5 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (AVBaySchFG)). Der Gesamtbetrag von 25,50€ pro Blockwoche ist bei der Anreise in bar zu entrichten. Für Umschüler gelten andere Beträge, die in der Regel der Umschulungsträger übernimmt. Umschüler beantragen die Aufnahme in das Wohnheim direkt bei der Heimleitung. Eine Unterbringung kann hier erfolgen, falls freie Wohnheimplätze zur Verfügung stehen.
In der Unterbringung in den Schülerwohnheimen enthaltene Leistungen
In der Unterbringung der Berufsschüler in den Schülerwohnheimen des Bayerischen Roten Kreuzes sind inbegriffen:
Übernachtung
Bettwäsche
Frühstücksbuffet
Lunchpaket
warmes Abendessen