ENTSCHULDIGUNG

Sind Sie aus zwingenden Gründen verhindert am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes zu verständigen. Dies ist telefonisch oder über das Online-Formular möglich. Eine schriftliche Mitteilung ist innerhalb von zwei Tagen nachzureichen.