Beschulung nach den Pfingstferien

Montag, 07. Juni 2021 (aktualisiert)
BSZ Kulmbach

Die Infektionszahlen in Bayern und im Landkreis Kulmbach sind erfreulicherweise seit mehreren Wochen rückläufig. Vor diesem Hintergrund hat der bayerische Ministerrat einen weiteren Öffnungsschritt im Schulbereich für die Zeit nach den Pfingstferien beschlossen.

Ab Montag, 7. Juni 2021 findet in Landkreisen bzw. kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 0 und 50 an allen Schularten und in allen Jahrgangsstufen voller Präsenzunterricht (d. h. ohne Mindestabstand) statt.

Da sich der Inzidenzwert im Landkreis Kulmbach bereits seit dem 19. Mai stabil unter der Marke 50 bewegt, nehmen wir ab dem 7. Juni 2021 den Schulbetrieb in allen Schularten und allen Jahrgangsstufen planmäßig auf.

  • Um den Gesundheitsschutz nochmals weiter zu erhöhen, hat der Ministerrat des Weiteren beschlossen, dass ab dem 7. Juni 2021 auch für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske („OP-Maske“) auf dem gesamten Schulgelände (einschließlich Unterrichtsraum) verpflichtend sein wird; eine entsprechende Trageempfehlung galt schon länger.

  • Darüber hinaus ist auch nach den Pfingstferien inzidenzunabhängig für die Schülerinnen und Schüler weiterhin ein negativer Testnachweis Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht bzw. den Präsenzphasen des Wechselunterrichts.

  • Anträge auf Beurlaubung von den Präsenzphasen nach § 20 Abs. 3 BaySchO können auch nach den Pfingstferien weiterhin bei der Schulleitung gestellt werden.

Die Beschulung findet ab dem 07.06.2021 in den Schulen des BSZ-Kulmbach wie folgt statt:

  • Berufsschule:
    Präsenzunterricht

  • Fachschulen:
    Präsenzunterricht

  • Wirtschaftsschule:
    Präsenzunterricht

  • FOSBOS:
    Präsenzunterricht

Heimunterbringung

Eine Aufnahme in die Wohnheime kann nur erfolgen, wenn ein negativer Test vorliegt. Das kann ein max. 48 Stunden alter PCR-Test oder ein max. 24 Stunden alter Schnelltest (PoC-Antigen-Test) sein. Alternativ kann direkt vor der Aufnahme in der Einrichtung ein Selbsttest vorgenommen werden. Sollte die Aufnahme in die Einrichtung erst nach dem Unterricht erfolgen und dort ein Selbsttest erfolgt sein, genügt auch dies.

Teststrategie

Ab dem 12. April 2021 gilt eine generelle Testpflicht zweimal pro Woche. An den Präsenztagen der oben genannten Klassen dürfen dann nur noch Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die

·       einen unter Aufsicht in der Schule durchgeführten Selbsttest mit negativem Ergebnis vorweisen.

·       oder einen höchstens 48 Stunden alten (in Landkreisen/kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100 höchstens 24 Stunden) negativen PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest, der von medizinisch geschultem Personal durchgeführt wurde, vorlegen können.

Diese Regelung gilt auch für die Teilnahme an Leistungsnachweisen!

Für nächste Woche stehen ausreichend Selbsttests zur Verfügung. Bitte kommen Sie rechtzeitig an die Schule, um den Test durchzuführen. Schüler (oder deren Erziehungsberechtigte), die keinen Selbstest durchführen oder kein negatives und offiziell bescheinigtes Testergebnis vorweisen möchten, müssen der Testung ausdrücklich formlos widersprechen und die Schule schrifltich informieren und dürfen die Schule nicht betreten.

Kurzübersicht - Rahmenhygieneplan - Stand Juni 2021

Merkblatt Umgang mit Erkältungssymptomen

Freistellung für Distanzunterricht - Information für Ausbilder und Betriebe