Aktualisiert am
Freitag, 10.09.2021
Diese Seite wird regelmäßig und kurzfristig aktualisiert! Bitte informieren Sie sich in kurzen Zeitabständen! Bitte beachten Sie auch den Elternbrief des Staatsmisters für Unterricht und Kultus Prof. Dr. Michael Piazolo.
Bezugnehmend auf das KMS vom 09.09.2021 dürfen wir Ihnen folgende Information zusammengefasst weitergeben:
Präsenzunterricht findet künftig unabhängig von der SiebenTage-Inzidenz statt. Die bisherigen Grenzwerte, ab denen Wechsel- oder Distanzunterricht stattfinden musste, sind aufgehoben.
Die Testungen an unseren Schulen werden ausgeweitet; die Teilnahme am Präsenzunterricht ist weiterhin nur mit einem negativen Testergebnis möglich.
Am Beruflichen Schulzentrum werden die bekannten Selbsttests nun dreimal pro Woche (Montag, Mittwoch und Freitag) durchgeführt.
Bitte beachten Sie außerdem: Vollständig geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler müssen keinen Testnachweis vorlegen und müssen auch keinen Selbsttest durchführen.
Alternativ zur Testung in der Schule können Sie sich auch außerhalb der Schule von medizinisch geschultem Personal testen lassen (PCR-, POC-Antigen-Test oder weiterer Test nach Amplifikationstechnik).
Zunächst gilt bis 1. Oktober im Schulgebäude unabhängig von der Inzidenz Maskenpflicht – auch im Klassenzimmer. Schülerinnen und Schüler müssen dabei eine medizinische Gesichtsmaske („OP-Maske“) tragen.
Ab dem Schuljahr 2021/22 gelten neue Quarantänevorgaben. Gibt es einen positiven Corona-Fall in einer Klasse, gilt die Quarantäne in der Regel nur für die Schülerinnen und Schüler, die unmittelbaren Kontakt zu der erkrankten Person hatten – nicht mehr für die ganze Klasse.
VERHALTENSREGELN
Es gilt weiterhin die Pflicht, im Unterricht und auf dem Schulgelände / alle Begegnungsflächen eine Maske tragen zu müssen. Der direkte Kontakt zu anderen Klassen ist zu vermeiden (Auch kein Besuch von Mitschülern in -> zum Merkblatt
anderen Klassenzimmern während der Pausen!)
NACHWEISE
Eine überstandene SARS-CoV-2-Infektion kann nachgewiesen werden mit der Quarantäneanordnung des Gesundheitsamtes und einem negativen Testnachweis bei Entisolierung.
Eine vollständige Impfung kann nachgewiesen werden mit:
Impfpass (=Impfausweis)
Impfbescheinigung
Digitaler Nachweis (CovPass-App oder Corona-Warn-App).
Schwangere Schülerinnen
Bei Schwangerschaft gelten die Regelungen des Mutterschutzgesetzes in Hinblick auf generelle bzw. individuelle Beschäftigungsverbote. Für alle schwangeren Beschäftigten (Beamtinnen und Arbeitnehmerinnen) und Schülerinnen gilt bis auf Weiteres ein betriebliches Beschäftigungsverbot für eine Tätigkeit in der Schule.
Pausen
Die Pausen finden in verschiedenen Pausenbereichen statt. Bitte beachten Sie den entsprechenden Plan und begeben Sie sich auf die vorgesehene Fläche.
Verpflegung
Das Café Wilsdorf nimmt den Betrieb in der zweiten Schulwoche auf.