AUFNAHME / ANMELDUNG

DEIN WEG ZU UNS

Informiere dich gerne auf der Seite unseres digitalen Infotages über unsere Schule und die Aufnahmebedingungen:

Aufnahmebedingungen für die Fachoberschule:

  1. In die Fachoberschule kann aufgenommen werden, wer

    • einen mittleren Schulabschluss und

    • die Eignung für den Bildungsgang der Fachoberschule besitzt (sie wird nachgewiesen durch die Vorrückerlaubnis in die Jgst. 11 des Gymnasiums oder durch einen Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik von mindestens 3,5 im Zeugnis des mittleren Schulabschlusses).

  2. Wer für eine Aufnahme in die 11. Klasse FOS in einem oder o. g. Fächer keine Note nachweist, muss sich in allen drei Fächern (Deutsch, Englisch, Mathematik) einer Eignungsprüfung unterziehen.

  3. Sonderfall Vorklasse: Wenn im Zeugnis der mittleren Reife der Notendurchschnitt (s. o.) nicht erreicht wird bzw. keine Mathematiknote vorhanden ist, ist eine Aufnahme durch ein pädagogisches Gutachten der Zubringerschule möglich.

  4. Die endgültige Aufnahme in die Fachoberschule ist abhängig vom Bestehen der Probezeit, die in der 11. Jgst. bis zum Ende des 1. Schulhalbjahres, in der Vorklasse bis zum 15.12 des Schuljahres dauert.

 

Aufnahmebedingungen für die Berufsoberschule:

Zunächst ist für die Aufnahme in die Berufsoberschule eine mindestens 2-jährige abgeschlossene Berufsusbildung (auch Berufsfachschule) oder eine mindestens 5-jährige Berufstätigkeit erforderlich. Die Ausbildungsrichtung ist nicht frei wählbar, sondern hängt von der Berufsausbildung ab.

  1. In die 12. Jgst. der Berufsoberschule kann aufgenommen werden, wer

    • einen mittleren Schulabschluss hat und über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine schlägige Berufserfahrung verfügt sowie

    • die Eignung für den Bildungsgang der Berufsoberschule besitzt. Sie wird nachgewiesen durch die Vorrückerlaubnis in die Jgst. 11 des Gymnasiums oder durch einen Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik von mindestens 3,5 im Zeugnis des mittleren Schulabschlusses

    • oder wenn im Jahreszeugnis der Vorklasse oder des Vorkurses in allen Fächern mindestens die Note 4 erzielt wurde.

  2. Wer im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss keine Note in einem der oben genannten Fächer nachweist, muss sich in allen drei Fächern (Deutsch, Englisch, Mathematik) einer Eignungsprüfung unterziehen. Eine Eignungsprüfung muss auch abgelegt werden, wenn der Schnitt im Zeugnis des mittleren Schulabschlusses in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik zusammen über 3,5 liegt.

  3. Sonderfall Vorklasse: Für Bewerber mit beruflichem mittlerem Schulabschluss (mittlerer Schulabschluss der Berufsschule, Quabi) und Absolventen des M-Zuges der Mittelschule oder des H-Zweiges der Wirtschaftsschule empfiehlt sich zunächst die Vorklasse der Berufsoberschule. In dieser kann auch der mittlere Schulabschluss nachgeholt werden. Bewerber mit Berufsausbildung ohne mittleren Schulabschluss können in die Vorklasse nur mit bestandener Aufnahmeprüfung in Deutsch, Englisch und Mathematik aufgenommen werden.

  4. Die endgültige Aufnahme in die Berufsoberschule ist abhängig vom Bestehen einer Probezeit, die bis zum 15. Dezember dauert. Die Probezeit entfällt, wenn die Vorklasse oder der Vorkurs mit mindestens Note 3 in allen Fächern durchlaufen wurde.


Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt über diese Seite online. Wir führen Sie hier gerne Schritt für Schritt durch den Anmeldeprozess. Bitte lesen Sie die nachfolgenden Informationen und führen Sie die Anmeldung lückenlos durch.

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Zeitpunkt der Anmeldung

Anmeldezeitraum für das Schuljahr 2025/26


Ort der Anmeldung

Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule Kulmbach
Sekretariat - Fr. Schneider
Georg-Hagen-Str. 35
95326 Kulmbach

Telefon: (09221) 693150