Seminarfach
13. Jahrgangsstufe: Erstes wissenschaftliches Arbeiten
Schülerinnen und Schüler, die die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife an der Beruflichen Oberschule erwerben möchten, müssen die 13. Jahrgangsstufe besuchen. Die Schulordnung sieht hier (in Analogie zum Fachreferat in der 12. Jahrgangsstufe) das Verfassen einer Seminararbeit vor, wodurch die Schülerinnen und Schüler im Rahmen eines übergreifenden Seminarthemas zu selbständigem wissenschaftlichen Arbeiten angeleitet werden sollen. Zur Vorbereitung finden am Ende der 12. Jahrgangsstufe Seminarveranstaltungen im Umfang von 60 Stunden statt, in denen grundlegende wissenschaftliche Arbeitstechniken vermittelt werden und ein Einblick in das jeweilige Rahmenthema gegeben wird. Innerhalb des Rahmenthemas entwickeln die Schülerinnen und Schüler ein individuelles Thema zu einem Einzelaspekt. Bis zum Ende der Weihnachtsferien in der 13. Jahrgangsstufe fertigen die Schülerinnen und Schüler in intensiver Beschäftigung mit dem individuellen Thema eine schriftliche Seminararbeit an und präsentieren deren Ergebnisse nach der Abgabe der Arbeit im Januar.
Ziele der Seminararbeit:
ein komplexes Vorhaben planen und unter Beachtung der formalen und terminlichen Vorgaben durchführen
Methoden und Techniken der Informationsbeschaffung zeitökonomisch, gegenstands- und problemangemessen einsetzen
Informationen und Materialien angemessen strukturieren und auswerten
bei der Überprüfung unterschiedlicher Lösungsmöglichkeiten sowie bei der Darstellung von Arbeitsergebnissen zielstrebig arbeiten
zu einer sprachlich angemessenen schriftlichen Darstellung gelangen
Überarbeitungen vornehmen und Überarbeitungsprozesse aushalten
die wissenschaftlichen Darstellungskonventionen beherrschen lernen (z. B. Zitiertechnik, Literaturnachweis, Versuchsbeschreibung, Befragungen, ...).
Um Ihnen ein gutes Ergebnis zu ermöglichen und Sie alle wichtigen Informationen nachlesen können, stellen wir Ihnen unter Downloads einen detaillierten Leitfaden zur Erstellung einer Seminararbeit zur Verfügung.