Aufnahmevoraussetzungen

  • Abschlusszeugnis der Berufsschule

  • Eine für die Ausbildungsrichtung einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von mindestens 2 Jahren.

  • Eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens 1 Jahr nach Abschluss der Ausbildung.

    oder:

  • Abschlusszeugnis der Berufsschule

  • eine für die Ausbildungsrichtung einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens sieben Jahren.


Über Ausnahmen von diesen Voraussetzungen entscheidet die Schulaufsichtsbehörde.