Aufnahmevoraussetzungen
Abschlusszeugnis der Berufsschule
Eine für die Ausbildungsrichtung einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von mindestens 2 Jahren.
Eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens 1 Jahr nach Abschluss der Ausbildung.
oder:
Abschlusszeugnis der Berufsschule
eine für die Ausbildungsrichtung einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens sieben Jahren.
Über Ausnahmen von diesen Voraussetzungen entscheidet die Schulaufsichtsbehörde.