Zugangsvoraussetzungen
Abschlusszeugnis der Berufsschule
Eine für die Ausbildungsrichtung einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von mindestens 2 Jahren.
Eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens 1 Jahr nach Abschluss der Ausbildung.
Über Ausnahmen von diesen Voraussetzungen entscheidet die Schulaufsichtsbehörde.
Anerkannte Ausbildungsberufe
Asphaltbauer
Ausbaufacharbeiter - Schwerpunkt Wärme-, Kälte-, Schallschutzarbeiten
Ausbaufachwerker
Baugeräteführer
Baustoffprüfer
Bauten- und Objektbeschichter
Bauwerksabdichter
Bauwerksmechaniker für Abbruch- und Betontrenntechnik
Bauzeichner - Architektur
Bauzeichner - Ingenieurbau
Bauzeichner - Tief-, Straßen- und Landschaftsbau
Bergvermessungstechniker
Beton- u.Stahlbetonbauer
Betonfertigteilbauer
Betonstein- und Terrazzohersteller
Brunnenbauer
Dachdecker
Estrichleger
Fachkraft für Abwassertechnik
Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice
Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik
Fachkraft für Wasserversorgungstechnik
Fachkraft für Wasserwirtschaft
Fachpraktiker für Holzverarbeitung
Fachwerke im Maler- und Lackiererhandwerk
Fassadenmonteur
Feuerungs und Schornsteinbauer
Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
Geomatiker
Gerüstbauer
Glaser
Gleisbauer
Hochbaufacharbeiter - Schwerpunkt Beton- und Stahlbetonbauarbeiten
Hochbaufacharbeiter - Schwerpunkt Maurerarbeiten
Holzbearbeiter
Holzbearbeitungsmechaniker
Holzfachwerker
Holzmechaniker
Industrie-Isolierer
Industriemechaniker
Isolierfacharbeiter
Kanalbauer
Katastertechniker
Klempner
Konstruktionsmechaniker
Maler und Lackierer - Bauten-Korrosionsschutz
Maurer
Rohrleitungsbauer
Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker
Spezialtiefbauer
Straßenbauer
Straßenwärter
Stuckateur
Technischer Systemplaner - Stahl- und Metallbautechnik
Tiefbaufacharbeiter - Schwerpunkt Gleisbauarbeiten
Tischler
Tischlerfachwerker
Trockenbaumonteur
Vermessungstechniker
Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
Wasserbauer
Werkstoffprüfer
Zimmerer