Zugangsvoraussetzungen

  • Abschlusszeugnis der Berufsschule

  • Eine für die Ausbildungsrichtung einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von mindestens 2 Jahren.

  • Eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens 1 Jahr nach Abschluss der Ausbildung.


Über Ausnahmen von diesen Voraussetzungen entscheidet die Schulaufsichtsbehörde.

Anerkannte Ausbildungsberufe

  • Anlagenmechaniker für Kältetechnik

  • Anlagenmechaniker für Sanitär- Heizungs- und Klimatechnik

  • Zentralheizungs- und Lüftungsbauer

  • Gas- und Wasserinstallateur

  • Technischer Systemplaner

  • Technischer Zeichner SHK

  • Kachelofen- und Luftheizungsbauer

  • Kälteanlagenbauer

  • Rohrleitungsbauer

  • Klempner