Zugangsvoraussetzungen
Abschlusszeugnis der Berufsschule
Eine für die Ausbildungsrichtung einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von mindestens 2 Jahren.
Eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens 1 Jahr nach Abschluss der Ausbildung.
Über Ausnahmen von diesen Voraussetzungen entscheidet die Schulaufsichtsbehörde.
Anerkannte Ausbildungsberufe
Anlagenmechaniker für Kältetechnik
Anlagenmechaniker für Sanitär- Heizungs- und Klimatechnik
Zentralheizungs- und Lüftungsbauer
Gas- und Wasserinstallateur
Technischer Systemplaner
Technischer Zeichner SHK
Kachelofen- und Luftheizungsbauer
Kälteanlagenbauer
Rohrleitungsbauer
Klempner